Fahrplan für Züge durch Hochwassergebiete geändert – Pünktlichkeit liegt nur noch um 60 Prozent
Berlin, 19. Juni (ssl) Bahnkunden müssen voraussichtlich noch vier Wochen lang deutlich verlängerte Reisezeiten zwischen Berlin einerseits sowie Hannover und Frankfurt am Main andererseits in Kauf nehmen. Aber sie können jetzt besser damit planen: Angesichts wohl noch wochenlanger hochwasserbedingter Sperrungen der Schnellstrecke Berlin-Hannover hat die Deutsche Bahn AG ihren Fahrplan angepasst. Der Hochwasserfahrplan (siehe Karte unter dem Link oben, einfach anklicken) gilt vorerst ab kommenden Freitag bis 19. Juli, wie der Vorstandsvorsitzende der DB Fernverkehrs AG, Berthold Huber, am Mittwoch in Berlin mitteilte. Den Schaden kann die Bahn noch nicht beziffern, ihr Chef Rüdiger Grube schätzte sie auf bis zu einer Milliarde Euro.
In dem neuen Fahrplan sind die Verspätungen von etwa einer Stunde auf der Fahrt aus der Region Rhein/Ruhr nach Berlin und etwa 40 Minuten auf der Fahrt von Basel oder München über Frankfurt am Main nach Berlin eingearbeitet. Laut Huber handelt es sich dabei um die meistfrequentierten Züge des Fernverkehrs. Die Pünktlichkeit im Fernverkehr leidet sehr unter der Sperrung: Sie liegt laut Huber bei rund 250.000 Verspätungsminuten. Die Quote schwanke derzeit um die 60 Prozent. Normal sind Werte zwischen 75 und über 80 Prozent.
Die Züge aus dem Westen werden über die Strecke Hannover-Magdeburg-Berlin umgeleitet; die aus dem Süden fahren über Erfurt. Die Gegenzüge fahren jeweils eine Stunde oder 40 Minuten früher aus Berlin ab. Die Intercity-Züge von und nach Amsterdam enden und starten jetzt in Hannover anstatt in Berlin.
„Wir haben einen Kompromiss aus den Bedürfnissen der Kunden nach durchgehenden Zügen einerseits und unseren Notwendigkeiten für die Personalumläufe und die Werkstattintervalle versucht“, sagte Huber. Sollte sich bei der Überprüfung der rund fünf Kilometer langen überfluteten Streckenabschnitts nahe Stendal herausstellen, dass nur geringe Schäden aufgetreten sind, so sei denkbar, dass schon ab 28. Juni der alte Fahrplan wieder in Kraft treten könne. Es sei aber bei schweren Schäden auch eine Verlängerung des „Hochwasserfahrplans“ möglich.
Für die Fahrgäste hat die vorläufige Festschreibung des neuen Situation den Vorteil, dass sie bei Verspätungen ihrer Verbindung gegenüber dem neuen Fahrplan die Rückerstattung entsprechend der Fahrgastrechte bekommen. Bisher hat die DB AG das unter Berufung auf höhere Gewalt abgelehnt. Kulant bleibt sie dagegen nach wie vor bei der Erstattung von Fahrscheinen, die wegen Hochwasser nicht genutzt wurden, und bei der flutbedingten Umbuchung auf Züge, die sonst wegen Zugbindung des Tickets nicht hätten genutzt werden können, wie Huber versicherte.