Bahn muss dänischem Telekommunikationsunternehmen Angebot zur Kabelverlegung vorlegen – Streckenabschnitte zunächst als Geschäftsgeheimnis behandelt (aktualisiert, mehr im letzten Absatz zur Geheimnisfrage)
Berlin, 28.-30.Januar (ssl) dänischen Telekommunikationsanbieter GlobalConnect A/S innerhalb eines Monats ein Angebot für die Verlegung eines Glasfaserkabels über den Hindenburgdamm nach Sylt unterbreiten. Versäumt sie das, droht ihr ein Zwangsgeld von 75. 000 Euro. Diese Entscheidung gab die Bundesnetzagentur am Dienstag bekannt.
Sie fußt auf einem Beschluss vom März vorigen Jahres, mit dem die DB Netz AG bereits verpflichtet worden war, “der GlobalConnect die Mitnutzung der Eisenbahninfrastruktur für den geplanten Ausbau ihres Hochgeschwindigkeits-Telekommunikationsnetzes auf vier Streckenabschnitten in Norddeutschland zu gestatten und dafür entsprechende Angebote zu unterbreiten”, wie die Agentur schrieb.
Der Streckenabschnitt Hindenburgdamm sei “bisher als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis zu behandeln” gewesen, schrieb die Regulierungsbehörde weiter. Er habe aber nun “mit Einverständnis aller Beteiligten offen gelegt werden” können. Gleichwohl hatte die DB Netz AG bis November kein Angebot für die Kabelverlegung über den Damm unterbreitet, und deshalb wurde ein Verfahren gegen sie eingeleitet. Die Anordnung ist das Ergebnis des Verfahrens.
Die Einstufung als Betriebsgeheimnis hat nicht, wie zunächst vermutet, etwas mit einer möglicherweise strategischen Bedeutung des Hindenburgdamms und seiner über- wie unterirdischen Transportkapazitäten zu tun, wie ein Sprecher der Netzagentur am Donnerstag auf Anfrage mitteilte. Vielmehr hatte die DB Netz AG die vier Streckenabschnitte insgesamt als Betriebsgeheimnis betrachtet wissen wollen. Davon ist sie inzwischen aber abgerückt.