Von Jürgen Voges
Berlin, 8. April (ssl) Alle Bahnunternehmen müssen sich über die Ökostromumlage künftig an der Finanzierung der Energiewende beteiligen. Mit dem Verkehrsministerium habe er sich darauf verständigt, die Belastungen durch die Umlage zwischen allen Schienenunternehmen fair zu verteilen, sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel am Dienstag im Berlin bei der Vorstellung der zuvor vom Bundeskabinett gebilligten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Die Schienenunternehmen müssten künftig auf ihren Stromverbrauch 20 Prozent der Ökostromumlage zahlen, sagte der SPD-Vorsitzende weiter. Dies gelte auch für das größte deutsche Schienenunternehmen, fügte er mit Blick auf die bislang von der Umlage befreite Deutsche Bahn AG hinzu. Nachträgliche Zahlungen von Ökostromumlage kämen auf Schienenunternehmen nicht zu.
Insgesamt will Gabriel mit der Reform das Volumen der EEG-Umlage etwa auf gleichem Niveau halten. „Wir legen ein EEG auf den Tisch, das dafür sorgen wird, dass die Kostendynamik der letzten Jahre durchbrochen wird“, sagte er. Aus seiner Sicht werde es eine Stabilisierung der letzten Jahren stark gestiegenen EEG-Umlage geben. „Vielleicht gibt es auch die Chance, sie in den nächsten Jahren etwas ansteigen zu lassen“, fügte er hinzu. In den Verhandlungen mit der EU hatte sich Deutschland für ein weitere Befreiung von Industrieunternehmen von der Umlage stark gemacht. Durch die vielen Ausnahmeregelungen wird die Umlage insgesamt erhöht.
Der Beitrag der Industrie zur Ökostromumlage werde sich künftig in der gleichen Größenordnung wie bisher bewegen. Es sei wichtiger, deutsche Industriearbeitsplätze zu erhalten, als Haushalte um 40 Euro im Jahr bei den Stromkosten zu entlasten, begründete Gabriel sein Eintreten für die Ausnahmeregelungen.
Nach Angaben des SPD-Politikers müssen mit der Reform etwa 400 deutsche Unternehmen, die vorher befreit waren, nun die EEG-Umlage zahlen, allerdings nur einen verminderten Satz von 20 Prozent. Das neue mit der EU vereinbarte System der Umlagebefreiung unterscheide sich sehr vom heutigen. Einige Unternehmen würden dadurch auch neu von der Umlage befreit. Maßgeblich für eine Befreiung sei vor allem Branchenzugehörigkeit und der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung des Unternehmens.