DB Netz AG muss fremde Glasfaser am Bahndamm zulassen

Die DB Netz AG muss fremde Glasfaser am Bahndamm zulassen. Die Bundesnetzagentur verpflichtete die Tochter der Deutschen Bahn AG am Donnerstag, dem dänischen Telekommunikations-Anbieter Global Connect A/S innerhalb von drei Monaten Angebote zur Nutzung von vier norddeutschen Streckenabschnitten zu unterbreiten. Damit setzte die Bonner Behörde erstmals eine neue Bestimmung des Telekommunikationsgesetzes um. Ein Sprecher der DB Netz AG erklärte am Freitag auf Anfrage, die Bahn prüfe die Entscheidung der Bundesnetzagentur.

 

„Telekommunikationsunternehmen können die Infrastruktur der Bahn mitnutzen, wenn sich dadurch Glasfaserkabel schneller und kostengünstiger verlegen lassen“, erklärte BNA-Präsident Jochen Homann. GlobalConnect hatte bei der DB Netz AG angefragt, ob es für den geplanten Ausbau seines Hochgeschwindigkeits-Telekommunikationsnetzes auf vier Streckenabschnitten in Norddeutschland die dort vorhandene Eisenbahninfrastruktur mitnutzen könne. Weil es daraufhin zu keiner Einigung gekommen war, hatte GlobalConnect die Bundesnetzagentur angerufen.

 

Konkret für eine Mitnutzung kommen nach den Worten der BNA Kabelführungssysteme infrage, etwa Kabeltröge und Leerrohre. Wo diese nicht vorhanden seien, gehe es auch um „Brücken, Böschungen und Dämme“. Im einzelnen sei ist der Global Connect das Recht eingeräumt worden, „eine Feinplanung zur Ermittlung dieser Kapazitäten bei der DB Netz AG in Auftrag zu geben“. Ein solcher Auftrag liege noch nicht vor, erklärte die Bahn-Tochter.