Bahn verklagt Airlines auf Milliarden-Schadenersatz

Wegen Kartellabsprachen bei Frachttarifen – Auch Lufthansa betroffen

DB Schenker versendet jährlich rund eine Million Tonnen Luftfracht. Foto: DB Schenker
DB Schenker versendet jährlich rund eine Million Tonnen Luftfracht. Foto: DB Schenker

Berlin, 01. Dezember (ssl) Die Deutsche Bahn hat die Deutsche Lufthansa und andere Fluggesellschaften aus aller Welt auf Schadenersatz in Milliardenhöhe wegen Kartellabsprachen bei Luftfrachttarifen verklagt. Insgesamt geht es um mehr als zwei Milliarden Euro, wie der Leiter der Kartellrechtsabteilung der DB AG, Christopher Rother, am Montag erklärte. Anlass sind Absprachen zwischen führenden Frachtflug-Carriern zwischen 1999 und mindestens 2006. Wegen der rechtswidrigen Preisabsprachen sind die betroffenen Fluggesellschaften bereits von der EU-Kommission und dem Justizministerium der Vereinigten Staaten zu hohen Geldbußen verurteilt worden. Davon war lediglich die Lufthansa ausgenommen, die als Kronzeuge die Machenschaften ans Licht gebracht hatte.

In den Zivilklagen, die in den USA bereits im August eingereicht und vor dem Landgericht Köln am Montag in der Höhe spezifiziert eingereicht wurden, geht es nun die Erstattung der Schäden, die der Bahn-Tochter DB Schenker AG, dem zweitgrößten Luftfracht-Spediteur der Welt, durch die Absprachen entstanden sein sollen. Die DB AG hat sie Rother zufolge in einem 3.200 Sdeiten starken Gutachten aufgelistet.

Das wettbewerbswidrige Verhalten der Fluggesellschaften besteht darin, dass sie sich seit 1999 bei der Höhe des Kerosinzuschlags und nach den Anschlägen vom 11. September 2001 auch über die Höhe des Sicherheitszuschlags abgesprochen haben. In den einschlägigen Verfahren hätten die meisten Airlines das auch zugegeben und die Geldbußen entrichtet. Laut Rother hat die DB AG „über Jahre“ den Verurteilten Gespräche über mögliche Vergleiche angeboten, ist damit aber bisher gescheitert. „Der Verhandlungsweg steht weiterhin offen“, sagte er. Die Klagen seien unter anderem auch eingereicht worden, damit die Ansprüche nicht der Verjährung anheimfallen.

Schenker ist nach den Worten Rothers mit den Airlines nach wie vor im Geschäft. Der Konzern betrachte das Kartell als beendet und die Angelegenheit insoweit als abgeschlossen. Von der Lufthansa wolle die Bahn etwa „zehn bis 20 Prozent“ der Gesamtsumme von 2,1 Milliarden Euro erstattet bekommen. Rother bezifferte die Teilsummen auf 1,5 Milliarden Euro in Deutschland und 0,3 Milliarden Euro in den Vereinigten Staaten. Dazu kämen allein in Deutschland 560 Millionen Euro Zinsen. In den USA bestehe darüber hinaus die Möglichkeit, dass das Gericht über die Verurteilten „Strafschadenersatz“ verhänge, dessen Summe sich auf das Dreifache der eigentlichen Schadens belaufen könne.

Rother verneinte Vermutungen, die Lufthansa sei wegen ihrer Kronzeugenrolle nicht nur von den Geldbußen, sondern auch von der Schadenersatzpflicht freigestellt. Auch gebe es keine Absprache, der zufolge der Bund als Eigentümer der Bahn im Erfolgsfall den Schadenersatz oder Teile davon bekomme. Anders als bei dem Schienenkartell vor einigen Jahren gehe es hier nicht um Schäden, von denen indirekt auch der Bund betroffen sei – er hatte Teile der zu teuer erworbenen Schienen und Weichen aus Steuergeldern finanziert. Das Schenker-Luftfrachtgeschäft finanziere sich selbst.

Zur Pressemitteilung der Deutschen Bahn: http://s14.yesspress.com/dbag/2014/12/01/7456021/14323/fvP7nqSBJQ7UeZYsMfywjkfiZOo/160%20-%20AirCargoCartel%20Claims.pdf

Zum EU-Verfahren, bei dem 800 Millionen Euro Bußgeld verhängt wurden: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-10-1487_de.htm